Beglaubigte schriftliche Übersetzungen

 

Grundlage zur Berechnung für Übersetzungen ist die sog. Berechnungsseite, die 1125 Zeichen (mit Leertasten) umfasst – gemäß der Verordnung des Justizministers vom 24. Januar 2005. Die Berechnung der Übersetzung erfolgt auf der Grundlage der Zeichen eines übersetzten Dokuments (gem. Editor MS-Word). Die Gebühren berechne ich pro angefangene Seite.

Ich stelle Rechnungen aus; mein Büro ist von der Umsatzsteuer befreit.

  • Stammkunden gewähre ich im Falle der Übersetzung von Standarddokumenten günstige Rabatte.
  • Dokumente nehme ich in meinem Büro entgegen, möglich ist auch eine Zustellung auf elektronischem Wege (Scan des Originals) oder die Zustellung des Originals per Post oder Kurier. Bei Zustellung in Form eines Scan bitte ich bei Ablieferung der Übersetzung um die Vorlage des Originals.
  • Die Abnahme der Übersetzung erfolgt in meinem Büro, auf Kundenwunsch kann diese auch per Post oder über Kurier an den Wohnort oder Firmensitz verschickt werden.
  • Den konkreten Abgabetermin lege ich mit jedem Kunden individuell vor Entgegennahme des Auftrages fest.
  • Sämtliche mir zur Übersetzung anvertrauten sowie die fertigen Dokumente werden mit absoluter Diskretion behandelt.
  • Die Zahlung kann bar, per Vorüberweisung auf das Konto oder im Falle von Geschäftskunden per Überweisung nach Erhalt der Rechnung geregelt werden.

Angaben für Überweisung:

Tłumacz przysięgły języka niemieckiego Wanda Niczyporuk
ul. Czechowicka 77
43-518 Ligota

Konto-Nr.:  ING Bank Śląski
21 1050 1256 1000 0092 1739 9428

Preisliste

 
  • Deutsch - Polnisch
    ab 40 Zloty
  • Polnisch - Deutsch
    ab 45 Zloty
  • Andere Sprachen
    Preise nach Absprache